S T A T U T E N
1. Name und Sitz des Vereines
1.1. Der Verein führt den Namen „Bürgerklub INFORG“
1.2. Der Verein hat seinen Sitz in Klagenfurt.
2. Zweck des Vereines
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Information von Bürgern und die Organisation für Bürger. Verschiedene Sektionen bzw. Abteilungen erleichtern die Vereinsarbeit
3. Tätigkeiten, die zur Verwirklichung des Vereinszweckes vorgesehen sind
3.1. Ideelle Tätigkeit:
Informationsveranstaltungen aller Art, Organisation von Veranstaltungen mit Bürgern und für Bürger wie Vorträge, Lesungen, Ausstellungen, Feste, Versammlungen und kulturelle, sportliche und wissenschaftliche Zusammenkünfte; sowie die Herstellung von Medien, die der Information über Aktivitäten des Vereins dienen.
3.2. Aufbringung der finanziellen Mittel:
Spenden, freiwillige Mitgliedsbeiträge, Förderungen, Führung sämtlicher Hilfsbetriebe, die zur Finanzierung des gemeinnützigen Zweckes notwendig sind (insbesondere Anbieten von Werbeeinschaltungen, Plakaten, Fouldern, Verfassung von Zeitungsartikeln, Kolumnen, Herausgabe von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren und dergleichen.), Erträgnissen aus Veranstaltungen, Sponsorgeldern , Vermächtnissen und sonstige Zuwendungen.
4. Arten der Mitgliedschaft
Die Mitglieder des Vereines gliedern sich auf in:
4.1. einfache Mitglieder,
4.2. fördernde Mitglieder, welche den Verein zusätzlich mit einem Mitgliedsbeitrag unterstüt-zen wie z.B. Parteien und andere Organisationen oder Firmen
4.3.Ehrenmitglieder, das sind Personen, die hiezu wegen ihrer besonderen Verdienste um den Verein ernannt werden.
5. Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereines können alle physischen sowie juristischen Personen werden.
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand endgültig. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung.
10.8., 10.9. und 10.10. sinngemäß.
